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1.Kombination Rechtsanwalt und Steuerfachmann

Verbindung der Kompetenz des Rechtsanwaltes und des Steuerfachmannes, zum Vorteil des Mandanten, insbesondere der Existenzgründer. Dies bedeutet u. a. dass im Rahmen der Buchhaltung und der steuerlichen Arbeiten auch die überaus wichtige Rechts­beratung durchgeführt werden kann, was dem Steuerberater ausdrücklich untersagt ist.

Auch die Ausarbeitung von Verträgen ist untersagt, teilweise sind für den Steuerberater wichtige Rechtskonsequenzen nicht erkennbar, da ihm in der Regel das Jurastudium fehlt. Vorstehende Kombination beider Fachbereiche kann zu lebenswichtigen Vorzügen für Mandanten und Existenzgründer führen. Gerade bei Firmengründungen fließen zahl­reiche Bedarfsmomente ineinander, für die eine Zusammenfassung der Rechts- und Steuerkompetenz von großem Vorteil ist, wie z. B.:

a) Beratung über die geeignete Rechtsform der neu zu gründenden Unternehmung unter Berücksichtigung der branchen- und steuertechnischen Gesichtspunkte

b) Ausarbeitung der Firmensatzung, der Verträge unter den Geschäftspartnern und mit den Organen der Gesellschaft

c) Beratung über das geeignete Personalkonzept, die richtige steuertechnische Handhabung, sowie die Ausarbeitung der Personalverträge

d) Durchführung der Eröffnungsbilanz, Ausfüllen des Erfassungsbogens für das Finanzamt

e) Erarbeiten eines Geschäftskonzeptes inkl. Businessplan

f) Erarbeitung eines Finanzierungsplanes

g) Rating nach Basel 2

h) Erstellen eines Status, rechtzeitiges Feststellen straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen unter Einbeziehung aller möglichen rechtsrelevanten Tatbestände, wie z. B. Überschuldung, Fristversäumnisse, usw.

Aus den vorstehenden Punkten ersehen Sie, dass nur wenige der vorstehenden Punkte vom Steuerberater alleine erledigt werden können. Dies würde bedeuten, dass der Existenzgründer laufend zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt pendeln muss, über­durchschnittlich Honorar bezahlt, ohne dass jemals eine exakte Übereinstimmung und Koordination beider Kompetenzbereiche erfolgt.





2. Erhöhte Kompetenz durch Sozietätenverbund

Hierdurch unterscheidet sich der Justizitas Exklusivpartner vor Ort wesentlich von der Masse seiner Rechtsanwalts-Berufskollegen. Dies ist ein erheblicher Wettbewerbsvorteil sowohl für das Anwalts- als auch für das Steuermandat. Dieses Alleinstellungsmerkmal wirkt sich auf Existenzgründer ebenso aus, wie auf etablierte Firmen.




3. Individual- und Komplettberatung

Durch Justizitas ist es möglich eine individuelle Komplettberatung unter Durchleuchtung aller Aspekte des Zivil-, Gesellschafts-, Straf- und Steuerrechts durchzuführen. Unter diesem Aspekt können kostengünstige und durchsetzungsfähige Gründungskonzepte er­stellt werden, gerade unter Berücksichtigung eines umfassenden Know-hows im Firmen­gründungsbereich.




4. Gutachten über juristische und steuerrechtliche Belange

Zur Unterstützung von Prozessen, Finanzierungsvorhaben, Prüfung von Erfolgs­aussichten, etc. werden Rechtsgutachten immer wichtiger. Über Justizitas sind Gut­achten unter Berücksichtigung aller juristischen und steuerrechtlichen Themengebiete möglich.




5. Forderungsbeitreibung, Forderungsverkauf

Bei der Forderungsbeitreibung und beim Forderungskauf ist der Zugang zu Auskunfteien und Detekteien unverzichtbar, genauso wie die Berücksichtigung aller Rechtsgebiete wie Zivil-, Steuer- und Strafrecht. Ein Forderungskauf bei größerem Forderungsvolumen ist stets mit der Fertigung eines Rechtsgutachtens verbunden.




6. Zugriff zu Datenbanken und Urteilen

Durch eine exakte, mit Referenzurteilen hinterlegte Schriftsatzbegründung verbessern sich die Gewinnaussichten bei Prozessen. Der Mandant verbessert somit seine Erfolgsaussichten erheblich.